Wiedereröffnung der Kegelsporthalle Holstenhof unter Auflagen
Ab dem 28. Juli ist das Kegeln auch für Freizeitkegler und Privatanmietungen wieder möglich
Wir freuen uns, dass wir auf Grundlage der vom Hamburger Senat beschlossenen weiteren Lockerungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung unsere Kegelsporthalle Holstenhof für den Publikumsverkehr wieder öffnen zu können. Die Wiederaufnahme des Kegelbetriebs erfolgt nach Beendigung der Betriebsferien des Holstenhofs am 28. Juli 2020.
Folgende Einschränkungen sind dabei zu beachten:
- Die Kegelgruppen dürfen maximal aus 10 Personen bestehen.
- Im Fall des Auftretens von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung darf die Kegelsporthalle nicht betreten werden.
- Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sowie das Hygienekonzept sind zu einzuhalten.
Wir hoffen, dass wir in allen Bereichen bald wieder ins „normale“ Leben zurückkehren und die bestehenden Einschränkungen überwinden können. Bis dahin wünschen wir allen Gästen, dass sie gesundheitlich unbeschadet die für uns alle schwierigen Zeiten überstehen.
Für die Buchung einer Kegelbahn wenden Sie sich bitte per Mail an vorstand@skv-bergedorf.de.
Mit freundlichen Grüßen
Sportkegler-Vereinigung Bergedorf von 1921 e.V.
Der geschäftsführende Vorstand